ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WESTFALENWIND IT GMBH & CO KG
PRÄAMBEL
Die WestfalenWIND IT GmbH & Co KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn, nachfolgend als WestfalenWIND IT bezeichnet, hält ein Patent zum Bau und Betrieb von Rechenzentren in Windenergieanlagen (Europäische Patentanmeldung 18184290.7, Veröffentlichungsnummer 3467988). Dabei wird die vorhandene Infrastruktur in Form von Gebäuden, elektrischer Anbindung und Glasfaser-Anbindung einer weiteren nachhaltigen Nutzung zugeführt und für den Betrieb der Rechenzentren regenerativ erzeugter Strom verwendet. Dieses Konzept wird als WindCORES bezeichnet und beworben. In den WindCORES werden IT-Leistungen für Kunden bereitgestellt und der Betrieb von Clusternetzwerken realisiert. Daneben bietet WestfalenWIND IT Kunden Breitband‑Anbindung über eigene und gemietete Glasfaser-Netze an.
GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Web-Seite www.windcores.de veröffentlichten Fassung, sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge, welche die WestfalenWIND IT mit Vertragspartnern abschließt. Abweichungen von den Regelungen dieser AGB können im Rahmen der Leistungsbeschreibung individuell vereinbart werden.
AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dieses wird explizit vereinbart.
GESCHÄFTSGEGENSTAND
WestfalenWIND IT erschließt Windenergieanlagen (WEA) für den Rechenzentrumsbetrieb und bindet diese an das Strom- und Datennetz (Internet) an.
WestfalenWIND IT bietet Kunden Produkte und Leistungen in den folgenden Bereichen an:
Colocation (Serverschränke oder Teile davon, inkl. deren Klimatisierung, elektrischer Anbindung und Datenanbindung, Zugriffssicherung und Überwachung) für den Kunden, damit er selbst Informationstechnik betreibt,
Hosting (virtuelle Systeme, Webdienste, Lizenzhandel, Netzwerksicherheitssysteme)
Anbindungen (Internetanbindung, Anbindung an Rechenzentren)
Dienstleistungen (auftragsbasierte Tätigkeiten wie Konfiguration von Hard- und Software, Remote Hands, Beratung)
Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung, die der Kunde nach erteiltem Auftrag erhält.
VERTRAGSPARTNER
WestfalenWIND IT schließt Verträge ausschließlich mit Geschäftskunden ab.
VERTRAGSSCHLUSS
Die Vertragssprache ist Deutsch. WestfalenWIND IT präsentiert alle Leistungen auf der eigenen Web-Seite www.windcores.de. Die Darstellung und Bewerbung der Leistungen stellen ein unverbindliches Angebot dar. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss (Vertragsangebot) kann erst nach erfolgter Spezifikation erstellt werden.
Diese muss, insbesondere im Bereich der Colocation-Leistung, über ein Gespräch mit einem Fachexperten der WestfalenWIND IT erfolgen, in dem die vertraglichen Einzelheiten abgestimmt und festgehalten werden. Dazu kann der Kunde telefonisch oder über das Kontaktformular der Internetseite www.windcores.de mit der WestfalenWIND IT in Verbindung treten.
WestfalenWIND IT erzeugt aus den gewonnenen Informationen ein verbindliches Vertragsangebot.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das von WestfalenWIND IT in Textform übersandte Angebot gegenüber WestfalenWIND IT annimmt und WestfalenWIND IT daraufhin in Textform an den Kunden eine Auftragsbestätigung, die den Leistungsumfang verbindlich beschreibt, übersendet.
RAHMENBEDINGUNGEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Die WestfalenWIND IT kann die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
Sofern mit dem Kunden Supportleistungen vereinbart wurden, hat dieser auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen eines Internetzuganges und die Möglichkeit der Fernwartung zu schaffen.
Der WestfalenWIND IT ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Anwendungen des Kunden nicht gegen die geltenden Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliance Vorschriften, ISO-Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden. Dieser haftet dafür in jedem Fall allein gegenüber Dritten. WestfalenWIND IT ist berechtigt im Falle von entsprechenden Verstößen die Leistung einzuschränken, ohne dass daraus eine reduzierte Vergütung resultiert.
Die WestfalenWIND IT ist nicht für die Einhaltung der internen Richtlinien des Kunden verantwortlich, es sei denn die Einhaltung der Richtlinien ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.
Beeinträchtigungen
Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die vertragsgegenständliche Leistung oder deren vertragsgemäße Nutzung haben können, oder WestfalenWIND IT Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird sie den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten.
Reporting
Ein Reporting über Nutzungs- und Performanceindikatoren erfolgt nur, wenn dieses explizit mit definierter Art und Umfang vereinbart wurde. Die Parteien regeln das zusätzliche Entgelt dafür vertraglich.
Verfügbarkeit
WestfalenWIND IT ist bemüht, eventuelle Störungen schnellstmöglich zu beheben und garantiert eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel, sofern nicht anders vereinbart. Störungen innerhalb der externen Infrastruktur (Stromnetz, Datenanbindung) und Ausfallzeiten, deren Ursache nicht im Einflussbereich von WestfalenWIND IT liegen (bspw. höhere Gewalt in Form von Naturkatastrophen oder Terrorismus), sind hiervon ausgenommen. WestfalenWIND IT wird über Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren, wenn diese den Betrieb einschränken und etwaige Einschränkungen möglichst geringhalten.
Umgang mit Zugangsdaten
Kunden dürfen persönliche Zugangsdaten und Zutrittsberechtigungen nicht an Dritte weitergegeben und müssen sie entsprechend vor Zugriff geschützt aufbewahren. Kunden sind verpflichtet, Passwörter zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Falls Hinweise darauf bestehen, dass unberechtigte Personen Zugriff auf Zugangsdaten bekommen haben könnten, sind die Zugangsdaten durch den Kunden unverzüglich zu ändern. Kunden dürfen Zugangsdaten nur in verschlüsselter Form speichern.
Rahmenbedingungen für Colocation
WestfalenWIND IT stellt dem Kunden für den Betrieb seines Rechenzentrums redundante Stromversorgung und ggf. Datenanbindung, sofern vereinbart, zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Systeme der gestellten Redundanz entsprechend anzuschließen. Der Kunde hat beim elektrischen Anschluss auf eine gleichmäßige Belastung der Phasen zu achten. WestfalenWIND IT behält sich vor, einzelne Anschlüsse nach Ankündigung zu Wartungszwecken abzuschalten.
Zugang zu Rechenzentren
Der Zugang zum Rechenzentrum in einer Windenergieanlage ist dem Kunden nur durch Fachpersonal und unterwiesenen Personen erlaubt. Bei Auftragserteilung hat der Kunde die Pflicht, die Personen mit gültigem Personalausweis anzumelden, die in der Windenergieanlage tätig werden sollen. WestfalenWIND IT bietet in Abstimmung mit dem Kunden eine separate Schulung dieser Mitarbeiter des Kunden vor Ort an.
Die Erstunterweisung für bis zu drei Personen in einem gemeinsamen Termin erfolgt ohne weitere Berechnung. Weitere Unterweisungen sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand und Angebot abgerechnet.
Ein Termin zum Betreten der Windenergieanlage ist eine Woche vorher mit WestfalenWIND IT abzustimmen. Dafür ist bevorzugt das Formular auf der Internetseite zu verwenden.
Bei der Terminvereinbarung sind die Personen zu benennen, die für den Kunden Zugriff auf die Hardware erhalten sollen. Die Personen müssen sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen können.
Mitarbeiter des Kunden oder deren Erfüllungsgehilfen dürfen die Windenergieanlage nur zum Zweck des Zugriffs auf dessen eigene IT-Hardware und Infrastruktur betreten. Der Zugriff auf andere Hardware, Bestandteile des Rechenzentrums oder Bestandteile der Windenergieanlage ist untersagt. Näheres regelt die jeweilige Hausordnung, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Betreten die Mitarbeiter des Kunden oder deren Erfüllungsgehilfen die Windenergieanlage, so haftet der Kunde für alle Schäden, die durch deren unsachgemäßes, fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bildaufzeichnungen in Form von Videoüberwachungen im Außen- und Innenbereich der Windenergieanlage erstellt und gespeichert werden dürfen.
Ein Zutritt zum Rechenzentrum außerhalb der vereinbarten Zeiten löst einen Alarm aus, der den kostenpflichtigen Einsatz von Sicherheitspersonal beinhaltet. Die Kosten für Fehlalarme trägt der Kunde, soweit diese von ihm verursacht wurden. WestfalenWIND IT führt durch ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiter von dafür beauftragten Subunternehmern unangemeldete Personenkontrollen durch.
Abrechnung der Colocation
Die Miete für einzelne Höheneinheiten oder Exklusiver Racks ist monatlich im Voraus zum 1. eines Monats zu zahlen. Dieser beinhaltet die physische Zur Verfügung Stellung von Höheneinheiten zur freien Nutzung und entsprechende C13 Anschlüssen, mit der Option auf eine weitere C13 Redundanz.
Zusätzlich zur Miete ist ebenfalls monatlich im Voraus zum 1. eines Monats eine Gebühr für den elektrischen Anschluss, abhängig von der Nenn-Bezugsleistung der Hardware des Kunden, zu zahlen.
Falls der Strombezug nicht vertraglich pauschal im Mietpreis integriert ist, wird dieser gem. Ziffer 6.5.3 abgerechnet.
Stromabrechnung und CO2 – Ausweis
Bringt der Kunde eigene Hardware in ein Exklusiv-Rack der WindCORES ein, umfasst das Vertragsangebot neben der Colocation Leistung auch die Stromlieferung. Im Rahmen der monatlichen Abrechnung wird dafür ein Abschlag angesetzt. Der tatsächliche Strombezug wird am Rack gemessen und jährlich zum vereinbarten Preis abgerechnet. Die monatlichen Abschläge können bei Bedarf nach Ankündigung durch WestfalenWIND IT angepasst werden.
Zusätzlich zum Ausweis der insgesamt verbrauchten Kilowattstunden, erhält der Kunde einen Ausweis über die Anzahl an Kilowattstunden, die in der Zeit verbraucht wurde, in der der jeweilige Windpark Strom produzierte. Für diese Kilowattstunden, die garantiert CO2-neutral produziert wurden, wird die CO2 – Ersparnis nach der Formel „Durchschnittlicher CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde aus 2017 (279g) * Anzahl verbrauchte kWh“ ausgewiesen. Der in der Windenergieanlage produzierte Strom wird dabei zu einem hohen Prozentsatz direkt im Rechenzentrum verbraucht. Durch Abschaltung der Windenergieanlage durch den Netzbetreiber kann es dazu kommen, dass WindCORES anteilig Strom aus dem Netz beziehen muss. Zur Abdeckung dieses Strombedarfs kauft WestfalenWIND IT grünen Strom vom Strommarkt ein, so dass die Rechenzentrumsleistung vollumfänglich mit grünem Strom CO2 neutral produziert wird.
Verlegung von Rechenzentrumsfläche
Der WestfalenWIND IT ist berechtigt, den Colocation- Kunden aufzufordern, seine Hardware von der bisher genutzten Rechenzentrumsfläche auf andere Rechenzentrumsflächen zu verlegen, sofern hierfür triftige Grunde vorliegen, insbesondere:
falls das Gebäude oder Teile des Gebäudes, in denen sich die den Rechenzentrumsflächen des Kunden befindet, in einer Weise beschädigt oder zerstört wird, dass die WestfalenWIND IT den Stellplatz nicht mehr zu den vereinbarten oder den sonst rechtlich erforderlichen Bedingungen bereitstellen kann;
falls der Mietanspruch oder das Nutzungsrecht des Kunden hinsichtlich des Gebäudes oder des Gebäudeteils, in dem der Stellplatz gelegen ist, beendet oder in wesentlichen Teilen verschlechtert wird;
falls der Umzug notwendig ist, um die Effizienz des Rechenzentrums zu bewahren oder zu verbessern;
falls dies in einer Notfallsituation erforderlich ist, um wesentliche Probleme bei der Bereitstellung von Leistungen für den Kunden oder für andere Kunden der WestfalenWIND IT zu beseitigen;
falls dies notwendig ist, um zu verhindern, dass Equipment störenden Einfluss auf das Equipment anderer Kunden oder die Infrastruktur der WestfalenWIND IT hat;
falls dies durch ein Gericht bzw. eine Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde angeordnet wird, oder aufgrund eines gesetzlichen Erfordernisses bzw. einer regulierungsrechtlichen Vorschrift notwendig ist.
Die Verlegung wird in enger Abstimmung der Vertragsparteien geplant und durchgeführt.
Pflichten des Kunden bei Colocation Verträgen
Der Kunde hat die Zugangsinformationen zu den Systemen der WestfalenWIND IT und zur Windenergieanlage als Geschäftsgeheimnis gemäß Geschäftsgeheimnisgesetz zu behandeln und insbesondere vor Dritten geheim zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine im WindCORES Rechenzentrum verbaute Hardware zu versichern und der WestfalenWIND IT die Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Der Kunde ist für die Wartung der von ihm verbauten Hardware selbst verantwortlich und haftet für Schäden, die aus dieser resultieren.
Der Kunde ist für die Installation, Konfiguration, Wartung, Pflege und Rückbau der Hard- und Software innerhalb des von ihm gemieteten Bereiches (z.B. Netzwerktechnik, Betriebssysteme, Server-Dienste und sonstiger Software) allein verantwortlich. Die Vorgaben in 8.3.1 sind entsprechend zu beachten.
Pflichten der WestfalenWIND IT bei Colocation Verträgen
WestfalenWIND IT ist verpflichtet, die WindCORES-Infrastruktur (Einbauten, Strominstallation, Brandschutzmeldeanlage, Internetanbindung, Kälte, USV) zu versichern und ist auch für die Wartung der Infrastruktur verantwortlich. WestfalenWIND IT hat daraus resultierende Betriebseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. WestfalenWIND IT hat sicherzustellen, dass die Infrastruktur den technischen und rechtlichen Anforderungen genügt. Der Kunde hat diesbezügliche Eingriffe, über die WestfalenWIND IT rechtzeitig informieren wird, und eventuelle temporäre Einschränkungen der Services hinzunehmen. WestfalenWIND IT ermöglicht den Colocation-Kunden einen physischen Zugang zu den eigenen Systemen des Kunden.
Rahmenbedingungen Hosting
Pflichten des Kunden bei Hosting Verträgen
Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Datensicherungen verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens der WestfalenWIND IT besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
Der Kunde ist für die Installation, Konfiguration der Software auf den von ihm gemieteten Servern (z.B. Netzwerktechnik, Betriebssysteme, Server-Dienste und sonstiger Software) allein verantwortlich.
Der Kunde sichert WestfalenWIND IT zu, die jeweiligen Lizenzbedingungen für die Nutzung der Software einzuhalten. Dazu zählt insbesondere, dass der Kunde Lizenzen für die Nutzung von Microsoft-Software auf dem Server ausschließlich über den Volumenlizenzvertrag von WestfalenWIND IT bezieht. Der Kunde weist gegenüber WestfalenWIND IT nach, welche Software er einsetzt, die unter diese Lizenzbedingung fällt. Verstößt der Kunde gegen die Lizenzbedingungen, hat er WestfalenWIND IT den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. WestfalenWIND IT ist berechtigt, die Einhaltung der Microsoft-Lizenzbedingungen durch den Kunden zu überwachen. Unterlässt der Kunde dafür notwendige Auskünfte, stellt dies für WestfalenWIND IT einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Kündigung dar.
Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte zu speichern, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Speichern von pornografischen, extremistischen oder allgemeinen gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig und berechtigt dazu, den Zugriff des Kunden für den Fall der Zuwiderhandlung zu sperren.
Anonymisierungsdienste, Peer-to-peer Tauschbörsen und E‑Mail-Massenversand dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis von WW IT eingesetzt werden.
Falls der Kunde entsprechende Dienste von WestfalenWIND IT in Anspruch nimmt, wird er nötigenfalls an einer gesonderten vertraglichen Regelung für eine Auftragsdatenverarbeitung mitwirken.
Pflichten der WW IT bei Hosting-Verträgen
Managed Services werden dem Kunden auf von WestfalenWIND IT vorkonfigurierten Systemen zur Verfügung gestellt. Für die Parametrierung dieser Systeme ist der Kunde allein verantwortlich.
WestfalenWIND IT stellt dem Kunden für gebuchte Windows Server Microsoft-Lizenzen über einen Volumenlizenzvertrag zur Verfügung, soweit der Kunde Hosting-Leistungen von WestfalenWIND IT in Anspruch nimmt und die Bereitstellung einer solchen Software zur Nutzung auf dem Server vereinbart ist.
Rahmenbedingungen bei Dienstleistungen
Alle Tätigkeiten, die nicht explizit im Leistungsumfang eines Vertrags inbegriffen sind und auf schriftliche oder mündliche Anweisung durchgeführt werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Stundensätze sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten schuldet WestfalenWIND IT nur dann, wenn dies im Einzelfall explizit vereinbart wird.
Der Kunde hat in jedem Fall seinerseits für adäquate Datensicherung zu sorgen. Zusätzlich zur Vergütung der Arbeitsstunden werden Fahrtkosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Wartezeit gilt als Arbeitszeit, es sei denn, der Grund dafür ist durch WestfalenWIND IT zu vertreten.
Rahmenbedingungen bei Anbindung
Grundsätzlich ist der Übergabepunkt für Glasfaser (LWL) Anbindungen auf dem Grundstück des Kunden. Dieser stellt für die Inbetriebnahme sowie für etwaige Störungsbeseitigungen oder Umverlegungen den Zugang zur Leitung und zum Übergabepunkt sicher. Die Leitungsverlegung nach dem Stand der Technik und brandschutztechnischen Erfordernissen obliegt dem Kunden.
WestfalenWIND IT sichert eine zeitliche Verfügbarkeit der Verbindung von 99% im Jahr zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit schließt nur Bereiche ein, die im mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff der WestfalenWIND IT sind. Routing- oder Bandbreitenprobleme von Peeringpartnern oder Dritten zählen nicht dazu. Eine Störung der Verbindung durch Dritte (z.B. beschädigte Leitungen) oder durch höhere Gewalt fällt ebenfalls nicht unter die Zusicherung der Verfügbarkeit.
Im Fall von Störungen wird WestfalenWIND IT diese schnellstmöglich beseitigen und ist hierzu auf eine fachgerechte Störungsmeldung und ggf. auch auf weiteres Mitwirken des Kunden, insbesondere in Form von Information, angewiesen.
Störungen sind unmittelbar zu melden, entsprechende Ansprüche spätestens innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen.
PREISE UND ZAHLUNG
Die ausgewiesenen Preise der WestfalenWIND IT verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden per E‑Mail als PDF versendet. Mit Erhalt der jeweiligen E‑Mail gelten Rechnungen als zugegangen. Für postalische Rechnungen erhebt die WestfalenWIND IT eine Gebühr von 5 EUR je Rechnung. Rücklastschriften bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden mit einer Kostenpauschale von 20 EUR in Rechnung gestellt.
Vereinbarte monatliche Entgelte werden zum Monatsbeginn für den jeweiligen Monat in Rechnung gestellt und mit einer Frist von 14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Sofern nutzungsabhängige Entgelte (wie Strom, Traffic, Bandbreite) vereinbart wurden, wird eine monatliche Abschlagsrechnung gestellt. Die Abrechnung der tatsächlichen Nutzung erfolgt jährlich und damit verbunden ggf. eine Anpassung des monatlichen Abschlags. Sofern im Colocation Bereich keine explizite Messung des Stromverbrauchs im Vertrag vereinbart ist, erfolgt eine pauschale Abrechnung nach den Herstellerangaben der verbauten Hardware. Bei Lieferungen und Leistungen im Hosting Bereich, ist der Stromverbrauch im Endpreis inkludiert.
Sofern aufgrund von gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Bestimmungen die Gestehungskosten von elektrischer Energie, etwa durch Steuern, Abgaben oder Umlagen wesentlich erhöht werden, so trägt diese zusätzlichen Kosten der Kunde.
Technische Supportleistungen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, erfolgt eine gesonderte Berechnung gem. Preisliste.
Die jeweils gültige Preisliste für Supportleistungen und weitere Leistungen ist einsehbar unter (… URL)
Bei Zahlungsverzug ist die WestfalenWIND IT nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Zugang zu der Leistung zu sperren und, nach einer Frist von 4 Wochen, den Rückbau auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Aufforderung und Fristsetzung, nicht nach, erhält die WestfalenWIND IT ein Pfandrecht auf die vom Kunden verbaute Hardware und kann diese zu Deckung der eigenen Kosten verwerten.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber der WestfalenWIND IT an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der WestfalenWIND IT möglich.
VERTRAGSLAUFZEIT UND ‑KÜNDIGUNG
Sofern nicht anders geregelt, werden Verträge auf eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängern sich, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden, um 12 Monate.
Preise können zu Beginn einer neuen Vertragslaufeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten angepasst werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseitig 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit, wobei das Datum des Zugangs bei der WestfalenWIND IT entscheidend ist. Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen die WestfalenWIND IT für den Kunden abgeschlossen hat, die aber eine Laufzeit über die Vertragslaufzeit hinaus haben, wie zum Beispiel Domain-Verträge bei der DENIC, laufen diese Verträge bis zur regulären Kündigung weiter. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WestfalenWIND IT insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe einer Monatsvergütung um mehr als 4 Wochen oder mit einem geringeren Betrag um mehr als 6 Wochen in Verzug ist. Ebenso liegt für WestfalenWIND IT ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung vor, wenn der Kunde erheblich oder nachhaltig, insbesondere nach einer Abmahnung durch WestfalenWIND IT, sonstige Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Unabhängig hiervon kann die WestfalenWIND IT den Schaden, der ihr aufgrund der Vertragsverletzung entstanden ist, gegenüber dem Kunden geltend machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der WestfalenWIND IT ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. Weitergehende Rechte von WestfalenWIND IT bleiben unberührt.
Vertragsende Colocation
Bis zum Zeitpunkt des Endes eines Colocation Vertrags hat der Kunde auf dessen Kosten seine Hardware vollständig zu entfernen und einen Rückbau in den Ursprungszustand vorzunehmen.
Unterbleibt der Rückbau für mehr als 4 Wochen nach Vertragsende, so ist WestfalenWIND IT berechtigt, diesen nach Ankündigung auf Kosten des Kunden selbst fachgerecht vorzunehmen und ggf. Hardware kostenpflichtig einzulagern.
WestfalenWIND IT haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch eine solche Ersatzvornahme an der Hardware des Kunden entstehen.
Vertragsende Hosting
Zum Ende des Vertrages wird WestfalenWIND IT die Zugangsdaten des Kunden sperren und auch sonst die vertraglichen Leistungen einstellen. Das heißt, Internet-Seiten, E‑Mails und sonstigen Daten, die der Kunde auf den Servern von WestfalenWIND IT hinterlegt hat, werden gelöscht. Die Internet-Domains des Kunden werden nicht mehr verlängert, das heißt, diese laufen aus und werden gelöscht oder aber an die zuständige Registrierungsstelle zurückgegeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweilige Domain dadurch endgültig verloren gehen kann, etwa, wenn ein Dritter die Domain nach der Löschung oder Rückgabe auf sich registriert. Der Kunde hat jedoch vor Vertragsende die Möglichkeit, seine Domains zu einem anderen Anbieter zu übertragen (Transfer). Soll eine Domain zu einem anderen Anbieter übertragen werden, wird der Kunde dies rechtzeitig, das heißt, spätestens zwei Wochen vor Vertragsende in Textform bei WestfalenWIND IT beantragen. Dem Kunden ist bekannt, dass für den Transfer einer Domain, abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle, auch die Mitwirkung des Kunden und /oder des anderen Anbieters erforderlich ist. Erfolgt diese Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig mit der Folge, dass die Domain über das Laufzeitende hinaus bei WestfalenWIND IT verbleibt, wird die Domain dem Kunden für ein weiteres Jahr berechnet.
Vertragsende Glasfaseranschluss
Zum Ende des Vertrages ist WestfalenWIND IT berechtigt, eigene Hardware auf eigene Kosten zu entfernen. Ein Rückbau von Leitungen auf dem Grundstück des Kunden ist nicht geschuldet.
RECHTSVERLETZUNGEN
Der Kunde stellt die WestfalenWIND IT von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritten gegen WestfalenWIND IT aufgrund einer rechts- oder vertragswidrigen Server-Nutzung durch den Kunden bzw. einer vom Kunden bestellten Domain zustehen; die dabei anfallenden Kosten der Rechtswahrnehmung wird der Kunde WestfalenWIND IT im erforderlichen Umfang ersetzen. Der Kunde wird keine rechtsverletzenden Inhalte veröffentlichen oder den Server sonst rechtsverletzend nutzen. Als rechtsverletzend gilt auch die Veröffentlichung von Inhalten, die rassistisch, gewaltverherrlichend, nicht jugendfrei und/oder rechtswidrig sind. Bei einer offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung ist WestfalenWIND IT berechtigt, den Kunden von der rechtsverletzenden Server-Nutzung auszuschließen (Sperrung) bzw. die rechtsverletzende Domain zu sperren, erforderlichenfalls auch an die Registrierungsstelle zurückzugeben. Ist die Rechtsverletzung nicht offensichtlich oder nachgewiesen, fordert WestfalenWIND IT den Kunden zur unverzüglichen Stellungnahme auf. Der Kunde kann die Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen in Schriftform an die WestfalenWIND IT mitteilen. Bleibt diese Stellungnahme aus oder kann sie die behauptete Rechtsverletzung nicht entkräften, stehen WestfalenWIND IT die gleichen Rechte wie bei einer offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung zu. Der Versand werblicher E‑Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Empfängers (Spam) ist verboten. Als verbotener Spam gilt auch der automatisierte oder massenhafte Versand werblicher Nachrichten an Internet-Foren oder ‑Chats. Bei Rechtsverletzungen ist WestfalenWIND IT zu einer Sperrung der Systeme und Leistungen berechtigt und wird unmittelbar mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen und rechtwidriges Verhalten zu Anzeige bringen. Wenn Gefahr im Verzug ist, ist WestfalenWIND IT zur sofortigen Handlung zu Lasten des Kunden berechtigt. Wenn keine Gefahr im Verzug ist, wird die WestfalenWIND IT die Sperrung androhen. Ist eine Sperrung erfolgt, wird WestfalenWIND IT zeitnah darüber informieren. Sollte der vom Kunden genutzte Server die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur von WestfalenWIND IT spürbar beeinträchtigen oder ernsthaft gefährden, kann WestfalenWIND IT für die Dauer der Beeinträchtigung oder Gefährdung ebenfalls eine Sperrung vornehmen. Eventuellen Aufwand, der durch eine vom Kunden verursachte Sperre entsteht, wird dokumentiert und dem Kunden gegenüber mit einem Stundensatz von 88 EUR in Rechnung gestellt.
GEWÄHRLEISTUNG
WestfalenWIND IT wird die Daten zur Registrierung einer Domain nur im Auftrag des Kunden im automatisierten Verfahren an die zuständige Registrierungsstelle weiterleiten. Auf die Zuteilung der Domain hat die WestfalenWIND IT keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr für die Zuteilung der bestellten Domain übernehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für die Haftung wegen Mängeln auf Schadensersatz gilt ergänzend die Haftungsbeschränkung gemäß Nr. 11 dieser AGB. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Eine Garantie wird von der WestfalenWIND IT nicht erklärt.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
WestfalenWIND IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes (ProdHG), gemäß § 44a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie im Umfang einer von WestfalenWIND IT gemachten Zusicherung oder übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von WestfalenWIND IT der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von WestfalenWIND IT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern nicht zwingend gesetzlich die Haftung erforderlich ist. Sofern der Kunde Unternehmer i.A. § 14 BGB ist, verjähren die Ansprüche in zwölf (12) Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Leistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben, Paderborn vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Der Kunde kann WestfalenWIND IT gegenüber nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm entweder aus demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von WestfalenWIND IT unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. WestfalenWIND IT ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
Stand 22.03.2023 Rev.01
Über den Wolken Muss die Freiheit wohl grenzenlos sein Alle Ängste, alle Sorgen Sagt man Blieben darunter verborgen.