AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WESTFALENWIND IT GMBH & CO KG 

  1. PRÄAMBEL 

Die West­fa­len­WIND IT GmbH & Co KG, Vattmann­str. 6, 33100 Pader­born, nach­fol­gend als West­fa­lenWIND IT bezeich­net, hält ein Patent zum Bau und Betrieb von Rechen­zen­tren in Wind­ener­gie­an­la­gen (Euro­päi­sche Patent­an­mel­dung 18184290.7, Ver­öf­fent­li­chungs­num­mer 3467988). Dabei wird die vor­han­dene Infra­struk­tur in Form von Gebäu­den, elek­tri­scher Anbin­dung und Glas­fa­ser-Anbin­dung einer wei­te­ren nach­hal­ti­gen Nut­zung zuge­führt und für den Betrieb der Rechen­zen­tren rege­ne­ra­tiv erzeug­ter Strom ver­wen­det. Die­ses Kon­zept wird als Wind­CORES bezeich­net und bewor­ben. In den Wind­CORES wer­den IT-Leis­tun­gen für Kun­den bereit­ge­stellt und der Betrieb von Clus­ter­netz­wer­ken rea­li­siert. Dane­ben bie­tet West­fa­len­WIND IT Kun­den Breitband‑Anbin­dung über eigene und gemie­tete Glas­fa­ser-Netze an. 

  1. GELTUNGSBEREICH 

Diese all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB), in der zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses auf der Web-Seite www​.wind​cores​.de ver­öf­fent­lich­ten Fas­sung, sind Grund­lage und Bestand­teil aller Ver­träge, wel­che die West­fa­len­WIND IT mit Ver­trags­part­nern abschließt. Abwei­chun­gen von den Rege­lun­gen die­ser AGB kön­nen im Rah­men der Leis­tungs­be­schrei­bung indi­vi­du­ell ver­ein­bart wer­den. 

AGB des Kun­den wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, die­ses wird expli­zit ver­ein­bart. 

  1. GESCHÄFTSGEGENSTAND 

West­fa­len­WIND IT erschließt Wind­ener­gie­an­la­gen (WEA) für den Rechen­zen­trums­be­trieb und bin­det diese an das Strom- und Daten­netz (Inter­net) an.  

West­fa­len­WIND IT bie­tet Kun­den Pro­dukte und Leis­tun­gen in den fol­gen­den Berei­chen an: 

  • Colo­ca­tion (Ser­ver­schränke oder Teile davon, inkl. deren Kli­ma­ti­sie­rung, elek­tri­scher Anbin­dung und Daten­an­bin­dung, Zugriffs­si­che­rung und Über­wa­chung) für den Kun­den, damit er selbst Infor­ma­ti­ons­tech­nik betreibt,  

  • Hos­ting (vir­tu­elle Sys­teme, Web­dienste, Lizenz­han­del, Netz­werk­si­cher­heits­sys­teme) 

  • Anbin­dun­gen (Inter­net­an­bin­dung, Anbin­dung an Rechen­zen­tren) 

  • Dienst­leis­tun­gen (auf­trags­ba­sierte Tätig­kei­ten wie Kon­fi­gu­ra­tion von Hard- und Soft­ware, Remote Hands, Bera­tung) 

Die Ein­zel­hei­ten des Leis­tungs­um­fangs erge­ben sich aus dem jewei­li­gen Ange­bot und der Auf­trags­be­stä­ti­gung, die der Kunde nach erteil­tem Auf­trag erhält. 

  1. VERTRAGSPARTNER 

West­fa­lenWIND IT schließt Ver­träge aus­schließ­lich mit Geschäfts­kun­den ab. 

  1. VERTRAGSSCHLUSS 

Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch. West­fa­len­WIND IT prä­sen­tiert alle Leis­tun­gen auf der eige­nen Web-Seite www​.wind​cores​.de. Die Dar­stel­lung und Bewer­bung der Leis­tun­gen stel­len ein unver­bind­li­ches Ange­bot dar. Ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Ver­trags­schluss (Ver­trags­an­ge­bot) kann erst nach erfolg­ter Spe­zi­fi­ka­tion erstellt wer­den. 

Diese muss, ins­be­son­dere im Bereich der Colo­ca­tion-Leis­tung, über ein Gespräch mit einem Fach­ex­per­ten der West­fa­len­WIND IT erfol­gen, in dem die ver­trag­li­chen Ein­zel­hei­ten abge­stimmt und fest­ge­hal­ten wer­den. Dazu kann der Kunde tele­fo­nisch oder über das Kon­takt­for­mu­lar der Inter­net­seite www​.wind​cores​.de mit der West­fa­len­WIND IT in Ver­bin­dung tre­ten. 

West­fa­len­WIND IT erzeugt aus den gewon­ne­nen Infor­ma­tio­nen ein ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot.  

Der Ver­trag kommt zustande, wenn der Kunde das von West­fa­len­WIND IT in Text­form über­sandte Ange­bot gegen­über West­fa­len­WIND IT annimmt und West­fa­len­WIND IT dar­auf­hin in Text­form an den Kun­den eine Auf­trags­be­stä­ti­gung, die den Leis­tungs­um­fang ver­bind­lich beschreibt, über­sen­det. 

  1. RAHMENBEDINGUNGEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG 

Die West­fa­len­WIND IT kann die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen durch Dritte erbrin­gen las­sen. 

Sofern mit dem Kun­den Sup­port­leis­tun­gen ver­ein­bart wur­den, hat die­ser auf eigene Kos­ten die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen eines Inter­net­zu­gan­ges und die Mög­lich­keit der Fern­war­tung zu schaf­fen. 

Der West­fa­len­WIND IT ist nicht dafür ver­ant­wort­lich, dass Dienste, Sys­teme, Anwen­dun­gen des Kun­den nicht gegen die gel­ten­den Gesetze, behörd­li­che Vor­schrif­ten oder Auf­la­gen, Com­pli­ance Vor­schrif­ten, ISO-Nor­men, etc. ver­sto­ßen. Deren Ein­hal­tung ist aus­schließ­lich Sache des Kun­den. Die­ser haf­tet dafür in jedem Fall allein gegen­über Drit­ten. West­fa­len­WIND IT ist berech­tigt im Falle von ent­spre­chen­den Ver­stö­ßen die Leis­tung ein­zu­schrän­ken, ohne dass dar­aus eine redu­zierte Ver­gü­tung resul­tiert 

Die West­fa­len­WIND IT ist nicht für die Ein­hal­tung der inter­nen Richt­li­nien des Kun­den ver­ant­wort­lich, es sei denn die Ein­hal­tung der Richt­li­nien ist aus­drück­lich ver­trag­lich ver­ein­bart. 

  1. Beeinträch­ti­gun­gen 

Sofern Hin­der­nisse oder Beein­träch­ti­gun­gen auf­tre­ten, die Aus­wir­kung auf die ver­trags­ge­gen­ständ­li­che Leis­tung oder deren ver­trags­ge­mäße Nut­zung haben kön­nen, oder West­fa­len­WIND IT Grund hat, mit dem Auf­tre­ten sol­cher Hin­der­nisse oder Beein­träch­ti­gun­gen zu rech­nen, wird sie den Kun­den unver­züg­lich unter Angabe der Gründe und der vor­aus­sicht­li­chen Dauer der Behin­de­rung unter­rich­ten. 

  1. Report­ing 

Ein Report­ing über Nut­zungs- und Per­for­mance­indi­ka­to­ren erfolgt nur, wenn die­ses expli­zit mit defi­nier­ter Art und Umfang ver­ein­bart wurde. Die Par­teien regeln das zusätz­li­che Ent­gelt dafür ver­trag­lich. 

  1. Ver­füg­bar­keit 

West­fa­len­WIND IT ist bemüht, even­tu­elle Stö­run­gen schnellst­mög­lich zu behe­ben und garan­tiert eine Ver­füg­bar­keit von 99% im Jah­res­mit­tel, sofern nicht anders ver­ein­bart. Stö­run­gen inner­halb der exter­nen Infra­struk­tur (Strom­netz, Daten­an­bin­dung) und Aus­fall­zei­ten, deren Ursa­che nicht im Ein­fluss­be­reich von West­fa­len­WIND IT lie­gen (bspw. höhere Gewalt in Form von Natur­ka­ta­stro­phen oder Ter­ro­ris­mus), sind hier­von aus­ge­nom­men. West­fa­len­WIND IT wird über War­tungs­ar­bei­ten recht­zei­tig infor­mie­ren, wenn diese den Betrieb ein­schrän­ken und etwa­ige Ein­schrän­kun­gen mög­lichst gering­hal­ten. 

  1. Umgang mit Zugangs­da­ten 

Kun­den dür­fen persön­li­che Zugangs­da­ten und Zutritts­be­rech­ti­gun­gen nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben und müs­sen sie ent­spre­chend vor Zugriff geschützt auf­be­wah­ren. Kun­den sind ver­pflich­tet, Pass­wör­ter zur Sicher­heit in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu ändern. Falls Hin­weise dar­auf bestehen, dass unbe­rech­tigte Per­so­nen Zugriff auf Zugangs­da­ten bekom­men haben könn­ten, sind die Zugangsda­ten durch den Kun­den unver­züg­lich zu ändern. Kun­den dür­fen Zugangs­da­ten nur in ver­schlüs­sel­ter Form spei­chern. 

  1. Rah­men­be­din­gun­gen für Colo­ca­tion 

West­fa­len­WIND IT stellt dem Kun­den für den Betrieb sei­nes Rechen­zen­trums red­un­dante Strom­ver­sor­gung und ggf. Daten­an­bin­dung, sofern ver­ein­bart, zur Ver­fü­gung. Der Kunde ist dafür ver­ant­wort­lich, seine Sys­teme der gestell­ten Red­un­danz ent­spre­chend anzu­schlie­ßen. Der Kunde hat beim elek­tri­schen Anschluss auf eine gleich­mä­ßige Belas­tung der Pha­sen zu ach­ten. West­fa­len­WIND IT behält sich vor, ein­zelne Anschlüsse nach Ankün­di­gung zu War­tungs­zwe­cken abzu­schal­ten. 

  1. Zugang zu Rechen­zen­tren 

Der Zugang zum Rechen­zen­trum in einer Wind­ener­gie­an­lage ist dem Kun­den nur durch Fach­per­so­nal und unter­wie­se­nen Per­so­nen erlaubt. Bei Auf­trags­er­tei­lung hat der Kunde die Pflicht, die Per­so­nen mit gül­ti­gem Per­so­nal­aus­weis anzu­mel­den, die in der Wind­ener­gie­an­lage tätig wer­den sol­len. West­fa­len­WIND IT bie­tet in Abstim­mung mit dem Kun­den eine sepa­rate Schu­lung die­ser Mit­ar­bei­ter des Kun­den vor Ort an. 

Die Erst­un­ter­wei­sung für bis zu drei Per­so­nen in einem gemein­sa­men Ter­min erfolgt ohne wei­tere Berech­nung. Wei­tere Unter­wei­sun­gen sind kos­ten­pflich­tig und wer­den nach Auf­wand und Ange­bot abge­rech­net. 

Ein Ter­min zum Betre­ten der Wind­ener­gie­an­lage ist eine Woche vor­her mit West­fa­len­WIND IT abzu­stim­men. Dafür ist bevor­zugt das For­mu­lar auf der Inter­net­seite zu ver­wen­den. 

Bei der Ter­min­ver­ein­ba­rung sind die Per­so­nen zu benen­nen, die für den Kun­den Zugriff auf die Hard­ware erhal­ten sol­len. Die Per­so­nen müs­sen sich durch einen amt­li­chen Aus­weis mit Licht­bild aus­wei­sen kön­nen. 

Mit­ar­bei­ter des Kun­den oder deren Erfül­lungs­ge­hil­fen dür­fen die Wind­ener­gie­an­lage nur zum Zweck des Zugriffs auf des­sen eigene IT-Hard­ware und Infra­struk­tur betre­ten. Der Zugriff auf andere Hard­ware, Bestand­teile des Rechen­zen­trums oder Bestand­teile der Wind­ener­gie­an­lage ist unter­sagt. Nähe­res regelt die jewei­lige Haus­ord­nung, die dem Kun­den zur Ver­fü­gung gestellt wird. 

Betre­ten die Mit­ar­bei­ter des Kun­den oder deren Erfül­lungs­ge­hil­fen die Wind­ener­gie­an­lage, so haf­tet der Kunde für alle Schä­den, die durch deren unsach­ge­mä­ßes, fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten ver­ur­sacht wur­den. Der Kunde ist damit ein­ver­stan­den, dass Bild­auf­zeich­nun­gen in Form von Video­über­wa­chun­gen im Außen- und Innen­be­reich der Wind­ener­gie­an­lage erstellt und gespei­chert wer­den dür­fen. 

Ein Zutritt zum Rechen­zen­trum außer­halb der ver­ein­bar­ten Zei­ten löst einen Alarm aus, der den kos­ten­pflich­ti­gen Ein­satz von Sicher­heits­per­so­nal beinhal­tet. Die Kos­ten für Fehl­alarme trägt der Kunde, soweit diese von ihm ver­ur­sacht wur­den. West­fa­len­WIND IT führt durch ihre Mit­ar­bei­ter oder Mit­ar­bei­ter von dafür beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­mern unan­ge­mel­dete Per­so­nen­kon­trol­len durch. 

  1. Abrech­nung der Colo­ca­tion 

Die Miete für ein­zelne Höhen­ein­hei­ten oder Exklu­si­ver Racks ist monat­lich im Vor­aus zum 1. eines Monats zu zah­len. Die­ser beinhal­tet die phy­si­sche Zur Ver­fü­gung Stel­lung von Höhen­ein­hei­ten zur freien Nut­zung und ent­spre­chende C13 Anschlüs­sen, mit der Option auf eine wei­tere C13 Red­un­danz. 

Zusätz­lich zur Miete ist eben­falls monat­lich im Vor­aus zum 1. eines Monats eine Gebühr für den elek­tri­schen Anschluss, abhän­gig von der Nenn-Bezugs­leis­tung der Hard­ware des Kun­den, zu zah­len. 

Falls der Strom­be­zug nicht ver­trag­lich pau­schal im Miet­preis inte­griert ist, wird die­ser gem. Zif­fer 6.5.3 abge­rech­net. 

  1. Strom­ab­rech­nung und CO2 – Aus­weis 

Bringt der Kunde eigene Hard­ware in ein Exklu­siv-Rack der Wind­CORES ein, umfasst das Ver­trags­an­ge­bot neben der Colo­ca­tion Leis­tung auch die Stromliefe­rung. Im Rah­men der monat­li­chen Abrech­nung wird dafür ein Abschlag ange­setzt. Der tat­säch­li­che Strom­be­zug wird am Rack gemes­sen und jähr­lich zum ver­ein­bar­ten Preis abge­rech­net. Die monat­li­chen Abschläge kön­nen bei Bedarf nach Ankün­di­gung durch West­fa­len­WIND IT ange­passt wer­den.  

Zusätz­lich zum Aus­weis der ins­ge­samt ver­brauch­ten Kilo­watt­stun­den, erhält der Kunde einen Aus­weis über die Anzahl an Kilo­watt­stun­den, die in der Zeit ver­braucht wurde, in der der jewei­lige Wind­park Strom pro­du­zierte. Für diese Kilo­watt­stun­den, die garan­tiert CO2-neu­tral pro­du­ziert wur­den, wird die CO2 – Erspar­nis nach der For­mel „Durch­schnitt­li­cher CO2-Aus­stoß pro Kilo­watt­stunde aus 2017 (279g) * Anzahl ver­brauchte kWh“ aus­ge­wie­sen. Der in der Wind­ener­gie­an­lage pro­du­zierte Strom wird dabei zu einem hohen Pro­zent­satz direkt im Rechen­zen­trum ver­braucht. Durch Abschal­tung der Wind­ener­gie­an­lage durch den Netz­be­trei­ber kann es dazu kom­men, dass Wind­CORES antei­lig Strom aus dem Netz bezie­hen muss. Zur Abde­ckung die­ses Strom­be­darfs kauft West­fa­len­WIND IT grü­nen Strom vom Strom­markt ein, so dass die Rechen­zen­trums­leis­tung voll­um­fäng­lich mit grü­nem Strom CO2 neu­tral pro­du­ziert wird. 

  1. Ver­le­gung von Rechen­zen­trums­flä­che 

Der West­fa­len­WIND IT ist berech­tigt, den Colo­ca­tion- Kun­den auf­zu­for­dern, seine Hard­ware von der bis­her genutz­ten Rechen­zen­trums­flä­che auf andere Rechen­zen­trums­flä­chen zu ver­le­gen, sofern hier­für trif­tige Grunde vor­lie­gen, ins­be­son­dere: 

  • falls das Gebäude oder Teile des Gebäu­des, in denen sich die den Rechen­zen­trums­flä­chen des Kun­den befin­det, in einer Weise beschä­digt oder zer­stört wird, dass die West­fa­len­WIND IT den Stell­platz nicht mehr zu den ver­ein­bar­ten oder den sonst recht­lich erfor­der­li­chen Bedin­gun­gen bereit­stel­len kann; 

  • falls der Miet­an­spruch oder das Nut­zungs­recht des Kun­den hin­sicht­lich des Gebäu­des oder des Gebäu­de­teils, in dem der Stell­platz gele­gen ist, been­det oder in wesent­li­chen Tei­len ver­schlech­tert wird; 

  • falls der Umzug not­wen­dig ist, um die Effi­zi­enz des Rechen­zen­trums zu bewah­ren oder zu ver­bes­sern; 

  • falls dies in einer Not­fall­si­tua­tion erfor­der­lich ist, um wesent­li­che Pro­bleme bei der Bereit­stel­lung von Leis­tun­gen für den Kun­den oder für andere Kun­den der West­fa­len­WIND IT zu besei­ti­gen; 

  • falls dies not­wen­dig ist, um zu ver­hin­dern, dass Equip­ment stö­ren­den Ein­fluss auf das Equip­ment ande­rer Kun­den oder die Infra­struk­tur der West­fa­len­WIND IT hat; 

  • falls dies durch ein Gericht bzw. eine Ver­wal­tungs- oder Regu­lie­rungs­be­hörde ange­ord­net wird, oder auf­grund eines gesetz­li­chen Erfor­der­nis­ses bzw. einer regu­lie­rungs­recht­li­chen Vor­schrift not­wen­dig ist. 

Die Ver­le­gung wird in enger Abstim­mung der Ver­trags­par­teien geplant und durch­ge­führt. 

  1. Pflich­ten des Kun­den bei Colo­ca­tion Ver­trä­gen 

Der Kunde hat die Zugangs­in­for­ma­tio­nen zu den Sys­te­men der West­fa­len­WIND IT und zur Wind­ener­gie­an­lage als Geschäfts­ge­heim­nis gemäß Geschäfts­ge­heim­nis­ge­setz zu behan­deln und ins­be­son­dere vor Drit­ten geheim zu hal­ten. 

Der Kunde ist ver­pflich­tet, seine im Wind­CORES Rechen­zen­trum ver­baute Hard­ware zu ver­si­chern und der West­fa­len­WIND IT die Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gung vor­zu­le­gen. 

Der Kunde ist für die War­tung der von ihm ver­bau­ten Hard­ware selbst ver­ant­wort­lich und haf­tet für Schä­den, die aus die­ser resul­tie­ren. 

Der Kunde ist für die Instal­la­tion, Kon­fi­gu­ra­tion, War­tung, Pflege und Rück­bau der Hard- und Soft­ware inner­halb des von ihm gemie­te­ten Berei­ches (z.B. Netz­werk­tech­nik, Betriebs­sys­teme, Ser­ver-Dienste und sons­ti­ger Soft­ware) allein ver­ant­wort­lich. Die Vor­ga­ben in 8.3.1 sind ent­spre­chend zu beach­ten. 

  1. Pflich­ten der West­fa­len­WIND IT bei Colo­ca­tion Ver­trä­gen 

West­fa­len­WIND IT ist ver­pflich­tet, die Wind­CORES-Infra­struk­tur (Ein­bau­ten, Strom­in­stal­la­tion, Brand­schutz­mel­de­an­lage, Inter­net­an­bin­dung, Kälte, USV) zu ver­si­chern und ist auch für die War­tung der Infra­struk­tur ver­ant­wort­lich. West­fa­len­WIND IT hat dar­aus resul­tie­rende Betriebs­ein­schrän­kun­gen so gering wie mög­lich zu hal­ten. West­fa­len­WIND IT hat sicher­zu­stel­len, dass die Infra­struk­tur den tech­ni­schen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen genügt. Der Kunde hat dies­be­züg­li­che Ein­griffe, über die West­fa­len­WIND IT recht­zei­tig infor­mie­ren wird, und even­tu­elle tem­po­räre Ein­schrän­kun­gen der Ser­vices hin­zu­neh­men. West­fa­len­WIND IT ermög­licht den Colo­ca­tion-Kun­den einen phy­si­schen Zugang zu den eige­nen Sys­te­men des Kun­den. 

  1. Rah­men­be­din­gun­gen Hos­ting 

  1. Pflich­ten des Kun­den bei Hos­ting Verträgen 

Der Kunde ist zur Erstel­lung von tages­ak­tu­el­len Daten­si­che­run­gen ver­pflich­tet. Eine Pflicht zur regel­mä­ßi­gen Daten­si­che­rung der Inhalte und Daten des Kun­den sei­tens der West­fa­len­WIND IT besteht ohne geson­derte ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung nicht. 

Der Kunde ist für die Instal­la­tion, Kon­fi­gu­ra­tion der Soft­ware auf den von ihm gemie­te­ten Ser­vern (z.B. Netz­werk­tech­nik, Betriebs­sys­teme, Ser­ver-Dienste und sons­ti­ger Soft­ware) allein ver­ant­wort­lich. 

Der Kunde sichert West­fa­len­WIND IT zu, die jewei­li­gen Lizenz­be­din­gun­gen für die Nut­zung der Soft­ware ein­zu­hal­ten. Dazu zählt ins­be­son­dere, dass der Kunde Lizen­zen für die Nut­zung von Micro­soft-Soft­ware auf dem Ser­ver aus­schließ­lich über den Volu­men­li­zenz­ver­trag von West­fa­len­WIND IT bezieht. Der Kunde weist gegenüber West­fa­len­WIND IT nach, wel­che Soft­ware er ein­setzt, die unter diese Lizenz­be­din­gung fällt. Ver­stößt der Kunde gegen die Lizenz­be­din­gun­gen, hat er West­fa­len­WIND IT den dar­aus ent­ste­hen­den Scha­den zu erset­zen. West­fa­len­WIND IT ist berech­tigt, die Ein­hal­tung der Micro­soft-Lizenz­be­din­gun­gen durch den Kun­den zu über­wa­chen. Unter­lässt der Kunde dafür not­wen­dige Aus­künfte, stellt dies für West­fa­len­WIND IT einen wich­ti­gen Grund zur vor­zei­ti­gen Kün­di­gung dar.  

Der Kunde ver­pflich­tet sich keine Inhalte zu spei­chern, wel­che Dritte in ihren Rech­ten ver­let­zen oder sonst gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Das Spei­chern von por­no­gra­fi­schen, extre­mis­ti­schen oder all­ge­mei­nen gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßenden Inhalten ist unzu­läs­sig und berech­tigt dazu, den Zugriff des Kun­den für den Fall der Zuwi­der­hand­lung zu sper­ren. 

Anony­mi­sie­rungs­dienste, Peer-to-peer Tausch­bör­sen und E‑Mail-Mas­sen­ver­sand dür­fen nicht ohne schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis von WW IT ein­ge­setzt wer­den. 

Falls der Kunde ent­spre­chende Dienste von West­fa­len­WIND IT in Anspruch nimmt, wird er nöti­gen­falls an einer geson­der­ten ver­trag­li­chen Rege­lung für eine Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit­wir­ken. 

  1. Pflich­ten der WW IT bei Hos­ting-Ver­trä­gen 

Mana­ged Ser­vices wer­den dem Kun­den auf von West­fa­len­WIND IT vor­kon­fi­gu­rierten Sys­temen zur Ver­fü­gung gestellt. Für die Para­me­trie­rung die­ser Sys­teme ist der Kunde allein ver­ant­wort­lich. 

West­fa­len­WIND IT stellt dem Kun­den für gebuchte Win­dows Ser­ver Micro­soft-Lizen­zen über einen Volu­men­li­zenz­ver­trag zur Ver­fü­gung, soweit der Kunde Hos­ting-Leis­tun­gen von West­fa­len­WIND IT in Anspruch nimmt und die Bereit­stel­lung einer sol­chen Soft­ware zur Nut­zung auf dem Ser­ver ver­ein­bart ist.  

  1. Rah­men­be­din­gun­gen bei Dienst­leis­tun­gen 

Alle Tätig­kei­ten, die nicht expli­zit im Leis­tungs­um­fang eines Ver­trags inbe­grif­fen sind und auf schriftliche oder münd­li­che Anwei­sung durch­ge­führt wer­den, sind grundsätz­lich kosten­pflich­tig. Die Stun­den­sätze sind der jeweils gül­ti­gen Preis­liste zu ent­neh­men. 

Eine Doku­men­ta­tion der durch­ge­führ­ten Arbei­ten schul­det West­fa­len­WIND IT nur dann, wenn dies im Ein­zel­fall expli­zit ver­ein­bart wird.  

Der Kunde hat in jedem Fall sei­ner­seits für adäquate Daten­si­che­rung zu sor­gen. Zusätz­lich zur Ver­gü­tung der Arbeits­stun­den wer­den Fahrt­kos­ten gemäß Preis­liste in Rech­nung gestellt. War­te­zeit gilt als Arbeits­zeit, es sei denn, der Grund dafür ist durch West­fa­len­WIND IT zu ver­tre­ten. 

  1. Rah­men­be­din­gun­gen bei Anbin­dung 

Grund­sätz­lich ist der Über­ga­be­punkt für Glas­fa­ser (LWL) Anbin­dun­gen auf dem Grund­stück des Kun­den. Die­ser stellt für die Inbe­trieb­nahme sowie für etwa­ige Stö­rungs­be­sei­ti­gun­gen oder Umver­le­gun­gen den Zugang zur Lei­tung und zum Über­ga­be­punkt sicher. Die Lei­tungs­ver­le­gung nach dem Stand der Tech­nik und brand­schutz­tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen obliegt dem Kun­den. 

West­fa­len­WIND IT sichert eine zeit­li­che Ver­füg­bar­keit der Ver­bin­dung von 99% im Jahr zu, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Die Ver­füg­bar­keit schließt nur Berei­che ein, die im mit­tel­ba­ren oder unmit­tel­ba­ren Zugriff der West­fa­len­WIND IT sind. Rou­ting- oder Band­brei­ten­pro­bleme von Pee­ring­part­nern oder Drit­ten zäh­len nicht dazu. Eine Stö­rung der Ver­bin­dung durch Dritte (z.B. beschä­digte Lei­tun­gen) oder durch höhere Gewalt fällt eben­falls nicht unter die Zusi­che­rung der Ver­füg­bar­keit. 

Im Fall von Stö­run­gen wird West­fa­len­WIND IT diese schnellst­mög­lich besei­ti­gen und ist hierzu auf eine fach­ge­rechte Stö­rungs­mel­dung und ggf. auch auf wei­te­res Mit­wir­ken des Kun­den, ins­be­son­dere in Form von Infor­ma­tion, ange­wie­sen. 

Stö­run­gen sind unmit­tel­bar zu mel­den, ent­spre­chende Ansprü­che spä­tes­tens inner­halb von 14 Tagen gel­tend zu machen.  

  1. PREISE UND ZAHLUNG 

Die aus­ge­wie­se­nen Preise der West­fa­len­WIND IT ver­ste­hen sich als Net­to­preise, zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer. Rech­nun­gen wer­den per E‑Mail als PDF ver­sen­det. Mit Erhalt der jewei­li­gen E‑Mail gel­ten Rech­nun­gen als zuge­gan­gen. Für pos­ta­li­sche Rech­nun­gen erhebt die West­fa­len­WIND IT eine Gebühr von 5 EUR je Rech­nung. Rücklastschriften bei erteil­tem SEPA-Last­schrift­man­dat wer­den mit einer Kos­ten­pau­schale von 20 EUR in Rech­nung gestellt. 

Ver­ein­barte monat­li­che Ent­gelte wer­den zum Monats­be­ginn für den jewei­li­gen Monat in Rech­nung gestellt und mit einer Frist von 14 Tagen zur Zah­lung fäl­lig, sofern im Ver­trag nichts Abwei­chen­des ver­ein­bart wurde 

Sofern nut­zungs­ab­hän­gige Ent­gelte (wie Strom, Traf­fic, Band­breite) ver­ein­bart wur­den, wird eine monat­li­che Abschlagsrech­nung gestellt. Die Abrech­nung der tat­säch­li­chen Nut­zung erfolgt jähr­lich und damit ver­bun­den ggf. eine Anpas­sung des monat­li­chen Abschlags. Sofern im Colo­ca­tion Bereich keine expli­zite Mes­sung des Strom­ver­brauchs im Ver­trag ver­ein­bart ist, erfolgt eine pau­schale Abrech­nung nach den Her­stel­ler­an­ga­ben der ver­bau­ten Hard­ware. Bei Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen im Hos­ting Bereich, ist der Strom­ver­brauch im End­preis inklu­diert. 

Sofern auf­grund von gesetz­li­chen oder ver­ord­nungs­mä­ßi­gen Bestim­mun­gen die Geste­hungs­kos­ten von elek­tri­scher Ener­gie, etwa durch Steu­ern, Abga­ben oder Umla­gen wesent­lich erhöht wer­den, so trägt diese zusätz­li­chen Kos­ten der Kunde. 

Tech­ni­sche Sup­port­leis­tun­gen sind grund­sätz­lich nicht Ver­trags­be­stand­teil. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genom­men wer­den, erfolgt eine geson­derte Berech­nung gem. Preis­liste. 

Die jeweils gül­tige Preis­liste für Sup­port­leis­tun­gen und wei­tere Leis­tun­gen ist ein­seh­bar unter (… URL) 

Bei Zah­lungs­ver­zug ist die West­fa­len­WIND IT nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten berech­tigt, den Zugang zu der Leis­tung zu sper­ren und, nach einer Frist von 4 Wochen, den Rück­bau auf Kos­ten des Kun­den vor­zu­neh­men. Kommt der Kunde sei­ner Zah­lungs­ver­pflich­tung trotz Auf­for­de­rung und Frist­set­zung, nicht nach, erhält die West­fa­len­WIND IT ein Pfand­recht auf die vom Kun­den ver­baute Hard­ware und kann diese zu Deckung der eige­nen Kos­ten ver­wer­ten.  

Die Abtre­tung von Ansprü­chen des Kun­den gegen­über der West­fa­len­WIND IT an Dritte ist nur mit schrift­li­cher Zustim­mung der West­fa­len­WIND IT mög­lich. 

  1. VERTRAGSLAUFZEIT UND ‑KÜNDIGUNG 

Sofern nicht anders gere­gelt, wer­den Ver­träge auf eine Lauf­zeit von 24 Mona­ten geschlos­sen und ver­län­gern sich, sofern sie nicht frist­ge­recht gekün­digt wer­den, um 12 Monate. 

Preise kön­nen zu Beginn einer neuen Ver­trags­lauf­eit mit einer Ankün­di­gungsfrist von min­des­tens 3 Mona­ten ange­passt wer­den. 

Die Kün­di­gung bedarf der Schrift­form. Die Kün­di­gungs­frist beträgt bei­der­sei­tig 6 Wochen zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit, wobei das Datum des Zugangs bei der West­fa­len­WIND IT ent­schei­dend ist. Eine vor­zei­tige Kün­di­gung von Ver­trä­gen die West­fa­len­WIND IT für den Kun­den abge­schlos­sen hat, die aber eine Lauf­zeit über die Ver­trags­lauf­zeit hin­aus haben, wie zum Bei­spiel Domain-Ver­träge bei der DENIC, lau­fen diese Ver­träge bis zur regu­lä­ren Kün­di­gung wei­ter. Das Recht zur vor­zei­ti­gen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund liegt für West­fa­len­WIND IT ins­be­son­dere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe einer Monatsvergütung um mehr als 4 Wochen oder mit einem gerin­ge­ren Betrag um mehr als 6 Wochen in Ver­zug ist. Ebenso liegt für West­fa­len­WIND IT ein wich­ti­ger Grund zur vor­zei­ti­gen Kün­di­gung vor, wenn der Kunde erheb­lich oder nach­hal­tig, ins­be­son­dere nach einer Abmah­nung durch West­fa­len­WIND IT, sons­tige Pflich­ten aus dem Ver­trag ver­letzt. Unab­hän­gig hier­von kann die West­fa­len­WIND IT den Scha­den, der ihr auf­grund der Ver­trags­ver­let­zung ent­stan­den ist, gegen­über dem Kun­den gel­tend machen. Dem Kun­den ist der Nach­weis gestat­tet, dass der West­fa­len­WIND IT ein Scha­den über­haupt nicht ent­stan­den ist. Wei­ter­ge­hende Rechte von West­fa­len­WIND IT blei­ben unbe­rührt 

  1. Ver­trags­ende Colo­ca­tion 

Bis zum Zeit­punkt des Endes eines Colo­ca­tion Ver­trags hat der Kunde auf des­sen Kos­ten seine Hard­ware voll­stän­dig zu ent­fer­nen und einen Rück­bau in den Ursprungs­zu­stand vor­zu­neh­men. 

Unter­bleibt der Rück­bau für mehr als 4 Wochen nach Ver­trags­ende, so ist West­fa­len­WIND IT berech­tigt, die­sen nach Ankün­di­gung auf Kos­ten des Kun­den selbst fach­ge­recht vor­zu­neh­men und ggf. Hard­ware kos­ten­pflich­tig ein­zu­la­gern. 

West­fa­len­WIND IT haf­tet nicht für even­tu­elle Schä­den, die durch eine sol­che Ersatz­vor­nahme an der Hard­ware des Kun­den ent­ste­hen. 

  1. Ver­trags­ende Hos­ting 

Zum Ende des Ver­tra­ges wird West­fa­len­WIND IT die Zugangs­da­ten des Kun­den sper­ren und auch sonst die ver­trag­li­chen Leis­tun­gen ein­stel­len. Das heißt, Inter­net-Sei­ten, E‑Mails und sons­ti­gen Daten, die der Kunde auf den Ser­vern von West­fa­len­WIND IT hin­ter­legt hat, wer­den gelöscht. Die Inter­net-Domains des Kun­den wer­den nicht mehr ver­län­gert, das heißt, diese lau­fen aus und wer­den gelöscht oder aber an die zustän­dige Regis­trie­rungs­stelle zurück­ge­ge­ben. Dem Kun­den ist bekannt, dass die jewei­lige Domain dadurch end­gül­tig ver­lo­ren gehen kann, etwa, wenn ein Drit­ter die Domain nach der Löschung oder Rück­gabe auf sich regis­triert. Der Kunde hat jedoch vor Ver­trags­ende die Mög­lich­keit, seine Domains zu einem ande­ren Anbie­ter zu über­tra­gen (Trans­fer). Soll eine Domain zu einem ande­ren Anbie­ter über­tra­gen wer­den, wird der Kunde dies recht­zei­tig, das heißt, spä­tes­tens zwei Wochen vor Ver­trags­ende in Text­form bei West­fa­len­WIND IT bean­tra­gen. Dem Kun­den ist bekannt, dass für den Trans­fer einer Domain, abhän­gig von den Vor­ga­ben der jewei­li­gen Regis­trie­rungs­stelle, auch die Mit­wir­kung des Kun­den und /​oder des ande­ren Anbie­ters erfor­der­lich ist. Erfolgt diese Mit­wir­kung nicht oder nicht recht­zei­tig mit der Folge, dass die Domain über das Lauf­zeit­ende hin­aus bei West­fa­len­WIND IT ver­bleibt, wird die Domain dem Kun­den für ein wei­te­res Jahr berech­net. 

  1. Ver­trags­ende Glas­fa­ser­an­schluss 

Zum Ende des Ver­tra­ges ist West­fa­len­WIND IT berech­tigt, eigene Hard­ware auf eigene Kos­ten zu ent­fer­nen. Ein Rück­bau von Lei­tun­gen auf dem Grund­stück des Kun­den ist nicht geschul­det. 

  1. RECHTSVERLETZUNGEN 

Der Kunde stellt die West­fa­len­WIND IT von sämt­li­chen Ansprü­chen frei, die Drit­ten gegen West­fa­len­WIND IT auf­grund einer rechts- oder ver­trags­wid­ri­gen Ser­ver-Nut­zung durch den Kun­den bzw. einer vom Kun­den bestell­ten Domain zuste­hen; die dabei anfal­len­den Kos­ten der Rechts­wahr­neh­mung wird der Kunde West­fa­len­WIND IT im erfor­der­li­chen Umfang erset­zen. Der Kunde wird keine rechts­ver­let­zen­den Inhalte ver­öf­fent­li­chen oder den Ser­ver sonst rechts­ver­let­zend nut­zen. Als rechts­ver­let­zend gilt auch die Ver­öf­fent­li­chung von Inhal­ten, die ras­sis­tisch, gewalt­ver­herr­li­chend, nicht jugend­frei und/​oder rechts­wid­rig sind. Bei einer offen­sicht­li­chen oder nach­ge­wie­se­nen Rechts­ver­let­zung ist West­fa­len­WIND IT berech­tigt, den Kun­den von der rechts­ver­let­zen­den Ser­ver-Nut­zung aus­zu­schlie­ßen (Sper­rung) bzw. die rechts­ver­let­zende Domain zu sper­ren, erfor­der­li­chen­falls auch an die Regis­trie­rungs­stelle zurück­zu­ge­ben. Ist die Rechts­ver­let­zung nicht offen­sicht­lich oder nach­ge­wie­sen, for­dert West­fa­len­WIND IT den Kun­den zur unver­züg­li­chen Stel­lung­nahme auf. Der Kunde kann die Stel­lung­nahme inner­halb von 14 Tagen in Schrift­form an die West­fa­len­WIND IT mit­tei­len. Bleibt diese Stel­lung­nahme aus oder kann sie die behaup­tete Rechts­ver­let­zung nicht ent­kräf­ten, ste­hen West­fa­len­WIND IT die glei­chen Rechte wie bei einer offen­sicht­li­chen oder nach­ge­wie­se­nen Rechts­ver­let­zung zu. Der Ver­sand werb­li­cher E‑Mails ohne vor­he­rige aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung des jewei­li­gen Emp­fän­gers (Spam) ist ver­bo­ten. Als ver­bo­te­ner Spam gilt auch der auto­ma­ti­sierte oder mas­sen­hafte Ver­sand werb­li­cher Nach­rich­ten an Inter­net-Foren oder ‑Chats. Bei Rechts­ver­let­zun­gen ist West­fa­len­WIND IT zu einer Sper­rung der Sys­teme und Leis­tun­gen berech­tigt und wird unmit­tel­bar mit den zustän­di­gen Behör­den Kon­takt auf­neh­men und recht­wid­ri­ges Ver­hal­ten zu Anzeige brin­gen. Wenn Gefahr im Ver­zug ist, ist West­fa­len­WIND IT zur sofor­ti­gen Hand­lung zu Las­ten des Kun­den berech­tigt. Wenn keine Gefahr im Ver­zug ist, wird die West­fa­len­WIND IT die Sper­rung andro­hen. Ist eine Sper­rung erfolgt, wird West­fa­len­WIND IT zeit­nah dar­über infor­mie­ren. Sollte der vom Kun­den genutzte Ser­ver die Funk­ti­ons­fä­hig­keit, Sicher­heit oder Ver­füg­bar­keit der Infra­struk­tur von West­fa­len­WIND IT spür­bar beein­träch­ti­gen oder ernst­haft gefähr­den, kann West­fa­len­WIND IT für die Dauer der Beein­träch­ti­gung oder Gefähr­dung eben­falls eine Sper­rung vor­neh­men. Even­tu­el­len Auf­wand, der durch eine vom Kun­den ver­ur­sachte Sperre ent­steht, wird doku­men­tiert und dem Kun­den gegen­über mit einem Stun­den­satz von 88 EUR in Rech­nung gestellt. 

  1. GEWÄHRLEISTUNG 

West­fa­len­WIND IT wird die Daten zur Regis­trie­rung einer Domain nur im Auf­trag des Kun­den im auto­ma­ti­sier­ten Ver­fah­ren an die zustän­dige Regis­trie­rungs­stelle wei­ter­lei­ten. Auf die Zutei­lung der Domain hat die West­fa­len­WIND IT kei­nen Ein­fluss und kann daher keine Gewähr für die Zutei­lung der bestell­ten Domain über­neh­men. Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Für die Haf­tung wegen Män­geln auf Scha­dens­er­satz gilt ergän­zend die Haf­tungs­be­schrän­kung gemäß Nr. 11 die­ser AGB. Die Gewähr­leis­tungs­rechte des Kun­den rich­ten sich nach den all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. 

Eine Garan­tie wird von der West­fa­len­WIND IT nicht erklärt. 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

West­fa­len­WIND IT haf­tet unbe­schränkt bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit, für die Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit, nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz­tes (ProdHG), gemäß § 44a des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG) sowie im Umfang einer von West­fa­len­WIND IT gemach­ten Zusi­che­rung oder über­nom­me­nen Garan­tie. Bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht ist die Haf­tung von West­fa­len­WIND IT der Höhe nach begrenzt auf den Scha­den, der nach der Art des frag­li­chen Geschäfts vor­her­seh­bar und typisch ist. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regel­mä­ßig ver­trauen darf. Im Übri­gen ist die Haf­tung von West­fa­len­WIND IT auf Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, aus­ge­schlos­sen, sofern nicht zwin­gend gesetz­lich die Haf­tung erfor­der­lich ist. Sofern der Kunde Unter­neh­mer i.A. § 14 BGB ist, ver­jäh­ren die Ansprü­che in zwölf (12) Mona­ten ab Kennt­nis, spä­tes­tens jedoch nach 36 Mona­ten nach dem Zeit­punkt, in dem die betref­fende Leis­tung erbracht oder die betref­fende Pflicht­ver­let­zung began­gen wurde. Die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­re­geln für vor­sätz­li­che und grob fahr­läs­sige Hand­lun­gen, für Ansprü­che wegen vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, auf­grund von arg­lis­ti­ger Täu­schung und für Ansprü­che aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz blei­ben unbe­rührt 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Ist der Kunde ein Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, wird als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Ansprü­che, die sich aus dem oder auf­grund des Ver­tra­ges erge­ben, Pader­born ver­ein­bart. Glei­ches gilt gegen­über Per­so­nen, die kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land haben oder Per­so­nen, die nach Abschluss des Ver­tra­ges ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort außer­halb von Deutsch­land ver­legt haben oder deren Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist. Es fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung. Der Kunde kann West­fa­len­WIND IT gegen­über nur mit sol­chen For­de­run­gen auf­rech­nen, die ihm ent­we­der aus dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis zuste­hen oder die von West­fa­len­WIND IT unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis gel­tend machen. West­fa­len­WIND IT ist berech­tigt, die ver­trag­li­chen Leis­tun­gen durch Dritte erbrin­gen zu las­sen. 

Stand 22.03.2023 Rev.01 

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